Prüfungen, die Zuchtvorraussetzung sind.

Jeder zur Zucht zugelassene Boxer muss mindestens eine Zuchttauglichkeitsprüfung und eine Ausdauerprüfung und einer der beiden Partner muss mindestens eine IGP 1 bestanden haben.
Darüber hinaus sind Untersuchungen des Herzens, der Hüfte und der Wirbelsäule  notwendig.
Die Körung stellt eine besondere Zuchtempfehlung des Boxers fest.

Zuchttauglichkeitsprüfung 

Mindestalter zwölf Monate, Originalahnentafel und HD-Befund.
Die ZTP besteht aus einer Wesensüberprüfung, während welcher a.)Augenfarbe, Gebissformel, Gangwerk, Schussfestigkeit und Unbefangenheit und b.) Triebstärke, Mut und Belastbarkeit des Boxers festgestellt werden und aus einer Formwertbeurteilung.

Körung 

Zwei Termine für zwei Körbezirke zur Körung B finden jährlich statt.
Voraussetzung für Körung B sind: bestandene IGP1, Ausdauerprüfung, HD-Befund nicht schlechter als B2, Ergebnis der Herzuntersuchung nicht schlechter als 1, Spondyloseuntersuchung nicht schlechter als 2, Eigentümer oder Halter muss Boxerklubmitglied sein.
Die umfangreichen weiteren Bestimmungen sind bitte der Körordnung des Boxerklub München e.V. zu entnehmen.



Zuchttauglichkeitsprüfungen

Zuchtvoraussetzung für jeden Boxer.

Körungen 

Hier geht es um die Körung B, welche Voraussetzung für die Körung A ist. Die umfangreichen Details findet man in der Körordnung des Boxerklub München e.V..

Ausdauerprüfungen

Zuchtvoraussetzung für jeden Boxer.